Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2026. Für die Amtsperiode 2027–2030, die am 1. Januar 2027 beginnt, finden Gesamterneuerungswahlen statt.
Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wählen gleichzeitig an der Urne bzw. durch stille Wahlen die Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin oder Präsidenten, die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, die Abgeordneten in die Synode sowie die Pfarrpersonen.
Die Synode hat das Wahlrecht einer Revision unterzogen. Neu können bereits im 1. Wahlgang stille Wahlen durchgeführt werden. Urnenwahlen finden für den 1. Wahlgang nur statt, wenn mehr Anmeldungen für die Synode, die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Rechnungsprüfungskommission, bzw. Wahlvorschläge für die Ordinierten vorliegen als Sitze zu besetzen sind. Andernfalls werden die Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt. Nach wie vor sind auch im 2. Wahlgang stille Wahlen möglich.
1. Publikation
→ Publikation in der Gemeindeseite April 2026
→ Aushang Wahlen Publikation April 2026
2. Publikation
→ Publikation in der Gemeindeseite Juni 2026
→ Aushang Wahlen Publikation Juni
3. Publikation
→ Aushang Wahlen dritte Publikation


