Unsere Mitglieder tragen die Kirchgemeinde und bestimmen mit. Ihre Mitgliedschaft ermöglicht in Buchs und Rohr ein vielfältiges und gutes Angebot.
Kirchgemeindeversammlung vom 12. November 2023
→ Einladung
→ Publikation der Beschlüsse
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 144, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung).
Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2023
→ Einladung
→ Jahresbericht 2022
→ Reglement über die Fonds für zusätzliche Angebote – ENTWURF für die Kirchgemeindeversammlung
→ Publikation der Beschlüsse