Unsere Mitglieder tragen die Kirchgemeinde und bestimmen mit. Ihre Mitgliedschaft ermöglicht in Buchs und Rohr ein vielfältiges und gutes Angebot.
Kirchgemeindeversammlung vom 15. November 2020
→ Einladung
→ Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 17. November 2020
Wahlen vom 21. Juni 2020
An der Kirchgemeindeversammlung wurde gewählt: Pfrn. Katharina Zimmermann Zingg
Kirchgemeindeversammlung vom 21. Juni 2020
Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden. Es ist innert 10 Tagen seit Beschlussfassung anzumelden und innert 30 Tagen seit Beschlussfassung einzureichen (§ 152 Kirchenordnung).
Beschlüsse können mit Beschwerde innert 30 Tagen seit Bekanntgabe beim Kirchenrat angefochten werden (§§ 144, 147 Abs. 1 Kirchenordnung).
Beschlüsse unterstehen auch der Stimmrechtsbeschwerde (§ 145 Kirchenordnung).
Wahlen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 3 Tage seit der Bekanntgabe (§ 146 Kirchenordnung).