Innerhalb der vorgegebenen Frist sind keine Anmeldungen für den zweiten Wahltgang eingegangen. Damit findet kein zweiter Wahlgang statt. Für die neue Amtsperiode gibt es damit einen vakanten Sitz in der Kirchenpflege. Für die erste Kirchgemeindeversammlung in der neuen Amtsperiode wird somit eine Ergänzungwahl geplant.
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